Steuer Checkup Kit 2026 PDF
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Steuer Checkup Kit 2026 PDF

€12.00 inkl. MwSt.
Der Einkommensteuertarif 2026 wurde durch das Steuerfortentwicklungsgesetz an mehreren Stellen angepasst – wer noch mit den Werten von 2025 rechnet, unterschätzt in der Regel die eigene Entlastung. Dieses Steuer-Checkup-Kit arbeitet die wichtigsten Änderungen für den Veranlagungszeitraum 2026 konkret heraus: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro bei Einzelveranlagung, der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst ab 69.879 Euro, und die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag klettern auf 20.350 beziehungsweise 40.700 Euro.

Zwei vollständig durchgerechnete Beispielrechnungen machen die Zahlen greifbar: eine zur Berechnung des Solidaritätszuschlags in der Milderungszone, eine zweite, die zwei Kollegen mit ähnlichem Einkommen gegenüberstellt und zeigt, wie schon wenige hundert Euro Unterschied knapp oberhalb der Freigrenze über mehrere hundert Euro Soli-Zahlung entscheiden können. Eine Vergleichstabelle stellt sämtliche Kennzahlen von 2025 und 2026 nebeneinander, damit Änderungen auf einen Blick sichtbar werden.

Ein eigenes Kapitel zu den neuen Abgabefristen erklärt die zum 1. September 2026 geänderte Fassung des § 149 AO: Für den Veranlagungszeitraum 2025 gilt ohne steuerliche Beratung der 31. Juli 2026, mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027 – für 2026 verschieben sich beide Termine bereits weiter nach hinten. Der Verspätungszuschlag nach § 152 AO wird ebenso erklärt wie das Vorgehen bei einem Antrag auf Fristverlängerung, für den eine fertige Vorlage bereitliegt.

Beim Pendeln gilt seit dem 1. Januar 2026 eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent je Kilometer unabhängig vom Verkehrsmittel, durchgerechnet an einem Beispiel mit 30 Kilometern einfacher Strecke an 210 Arbeitstagen. Für Homeoffice-Tage sind es 6 Euro pro Tag bis zu einer im Kit genannten Obergrenze – im Beispiel ergeben 40 Tage einen absetzbaren Betrag von 240 Euro. Bei den Familienbeträgen ist das Kindergeld seit dem 1. Januar 2026 auf einheitlich 259 Euro je Kind und Monat gestiegen, macht also 3.108 Euro im Jahr; alternativ greift der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG von insgesamt 9.756 Euro je Kind (6.828 Euro Kinderfreibetrag plus 2.928 Euro Betreuungsfreibetrag), wobei das Finanzamt automatisch prüft, welche Variante günstiger ist. Der Sparerpauschbetrag bleibt bei 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Paare unverändert.

Weitere Kapitel behandeln Werbungskosten rund um Pendeln, Homeoffice und Gewerkschaftsbeiträge, absetzbare haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sowie die Besonderheiten bei Minijob, Midijob und internationalen Einkünften. Eine zweite Vorlage für den Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid bei nicht berücksichtigten Aufwendungen ist ebenfalls enthalten, ergänzt durch FAQ, Glossar und Quellenverzeichnis. Auch international relevante Sonderfälle werden eingeordnet, etwa wie sich Einkünfte aus dem Ausland auf die deutsche Steuererklärung auswirken und welche Besonderheiten bei einem Wechsel zwischen Minijob und Midijob während des Jahres zu beachten sind.

Für Angestellte, Selbstständige und alle, die ihre Steuererklärung 2026 mit aktuellen statt veralteten Zahlen vorbereiten möchten. Rechtsstand 12. September 2026.
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